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Orthonoxie (= die Nagelspange)

Was ist eine Nagelspange, wozu dient sie und wer bekommt sie?

Bei Problemen mit eingewachsenen Fußnägeln kann das anlegen einer Nagelspange seit 01.07.2022 auch von Podologinnen und Podologen auf Kosten der Krankenkasse erfolgen.

Dies hat der Gemeisame Bundesausschuß (G-BA) von Ärzten, Krankenkassenund Kliniken beschlossen!

Bisher war eine solche Behandlung zu Lasten der Krankenkasse nur durch Ärzte möglich, dies können sie nun hier in Ihrer podologischn Praxis durchführen lassen.

Eine Nagelkorrekturspange besteht aus medizinischem, federndem, rundem, Edelstahl mit einem Durchmesser von 0,3 bis 0,6 mm. Die Nagelkorrekturspange wird individuell angefertigt und der Nagelplatte angepasst. Die speziellen Endhaken werden am seitlichen Rand des Nagels eingesetzt und bis in die Nagelmitte geschoben. Durch die elastischen Kräfte und die federnden Materialien wird die Spange beim aktivieren zu einen Aufwärtszug gebracht.

Ziel der Nagelkorrekturspange ist, die Linderung oder Beseitigung der Beschwerden des seitlichen Nagelrandes. Der eingewachsene Nagel (= Unguis incarnatus) oder der Roll/Zangennagel (= Unguis convolutus) soll wieder in seine natürliche Ursprungsform gebracht werden. Folgeschäden die bei einer Nagel-OP entstehen könnten, können so vermieden werden.

Der Erfolg einer Nagelkorrekrutspange ist abhängig von der Mitarbeit des Patienten und den äußeren Einflüssen auf die Nagelplatte, weiterhin ist er noch abhängig von der Dicke der Nagleplatte und wie stark der Nagel bereits eingerollt ist.

Vorrausetzung an den Patienten ist

  • die regelmäßige Nagelpflege,
  • die richtige Einschätzung des Nagelproblems,
  • passform-genaues bzw. geeignetes Schuhwerk,
  • regelmäßige podologische Behandlungen,
  • regelmäßige Spangensitzkorrektur und regelmäßige Spangensitzkotrolle
  • und tägliche selbstkontrolle der Tamponaden im Seitlichen Rand.

Die Behandlungsdauer beträgt je nach Wachstumsgeschwindigkeit zwischen 12 und 18 Monaten.

Kosten der Nagelkorrekturspange sind seit 01.07.2022 im podologische Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.  Mit einer Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung der Krankenkassen ist nur zu rechnen wenn die Heilmittelverordnung von Ihrem verordnenden Arzt komplett und richtig ausgefüllt wurde. Eine Nagelspange kann, nach Feststellung einer Podologischen Basis/Komplexbehandlung nur angefertigt und angepasst werden, wenn Ihr behandelnder Arzt eine rosa HeilmittelVerordnung an die Podologin/den Podologen ( zu lasten der Krankenkasse) oder privat Rezepte ( zu lasten der Patienten) mit der entsprechenden Diagnose ausstellt.

 Eine Nagelspange wird zu Therapiezwecken eingesetzt bei:

  • Rollnagel (= Unguis convolutus)
  • eingewachsenen Nagel (= Unguis incarnatus)
  • Píncer-nail (= Pinzettennagel)
  • Clavis (= Hühneraugen) am- oder unterm Nagel

Vorteile eine Nagelkorrekturspange

  • sofortige Schmerzentlastung
  • keine  OP
  • keien Krankheitsbedingten Arbeitsausfall
  • sofortiges Gehen möglich
  • Keine Narbenbildung am Nagelrand
  • normaler Tagesablauf mit der Spange
  • keine Empfindungsstörungen am behandelten Zeh

Kontraindikationen (= Gründe gegen eine Nagelspange)

  • Onycholyse (= die Teilablösung der Nagelplatte)
  • Onychomykose (= Nagelpilz)
  • Diabetes mellitus (= die Zuckerkrankheit)
  • pAVK (= Durchblutungs Störung der Beine)
  • PNP (= Poly Neuro Pathie = die Nervenstörung in den Füßen und Beinen)
  • Onychorrexis (=Brüchiger Zerfall der Nagelplatte in Längsrichtung = Aufsplitterung)
  • fehlende  oder mangelnde Mitarbeit des Patienten